Data-Act-Informationen
1. Anbieter und Kontakt
Toowie, Tobias Meyer, Einzelunternehmer, Gohfelder Poststraße 3a, 32549 Bad Oeynhausen, Deutschland.
Kontakt für Anbieterwechsel, Portierung und Datenexport: kontakt@toowie.de.
2. Verfahren für Wechsel und Portierung
Der Kunde kann in Textform mitteilen, ob er zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur übertragen oder exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte löschen lassen möchte. Toowie stimmt mit dem Kunden den Umfang, das Ziel, das Übertragungsverfahren und den Zeitplan ab.
Soweit der Vertrag nach den AGB ordentlich kündbar ist, beträgt die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses 14 Kalendertage. Während einer noch laufenden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der Wechsel bereits angekündigt werden. Die gesetzlich zulässige maximale Ankündigungsfrist von zwei Monaten wird nicht überschritten.
Der verbindliche Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, informiert Toowie den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Beantragung des Wechsels über die Gründe und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Kunde den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält.
Nach dem Übergangszeitraum wird ein gesetzlich vorgeschriebener Datenabrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen eingeräumt. Während des Wechselprozesses unterstützt Toowie den Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang, hält ein angemessenes Sicherheitsniveau aufrecht und wirkt auf die Kontinuität der vertraglichen Funktionen hin.
3. Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte
Nach dem derzeitigen Funktionsumfang können, soweit im Kundenkonto vorhanden und nach dem Data Act exportierbar, folgende Kategorien übertragen werden:
- vom Kunden eingebrachte oder importierte Lead- und Kontaktdaten einschließlich Firmen- und Ansprechpartnerdaten, geschäftlicher Kontaktdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Themen, Statusangaben, Gesprächsnotizen und Wiedervorlagen,
- Lead-Zuweisungen, Rückgabenotizen sowie vom Kunden veranlasste Editor-/Viewer-Zuordnungen, soweit diese als exportierbare Kundendaten oder digitale Vermögenswerte einzuordnen sind,
- vom Kunden selbst erstellte Skripte, Texte, Notizen und sonstige kundeneigene Inhalte,
- kundenspezifische Einstellungen und Zuordnungen, soweit sie unmittelbar vom Kunden erzeugt werden oder sich unmittelbar auf den Kunden beziehen, sowie
- sonstige unmittelbar vom Kunden erzeugte oder sich unmittelbar auf ihn beziehende exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte, soweit sie nach dem Data Act zu übertragen sind.
4. Nicht exportierbare interne Daten
Nach dem derzeitigen Funktionsumfang sind, soweit ihre Herausgabe gesetzlich nicht geschuldet ist, folgende Kategorien von den exportierbaren Daten ausgenommen: Quellcode und Objektcode, interne System- und Sicherheitsdaten, interne Überwachungs- und Diagnoseinformationen, Algorithmen und Systemlogiken, interne technische Konfigurationen, ausschließlich für die interne Funktionsweise erzeugte Metadaten, interne Anbieterprotokolle sowie vom Anbieter bereitgestellte Standardinhalte, Vorlagen, Skriptstrukturen, Gesprächslogiken und sonstige geschützte Anbieterinhalte, soweit sie nicht als exportierbare Kundendaten oder digitale Vermögenswerte einzustufen sind. Daten oder Inhalte anderer Kunden sind ebenfalls ausgeschlossen. Gesetzlich geschuldete Wechsel- und Portierungsrechte werden dadurch nicht verhindert oder unangemessen verzögert.
5. Online-Register der Datenstrukturen und Exportformate
| Datenbereich | Struktur | Aktuelles Exportformat / Bereitstellung |
|---|---|---|
| Lead- und Kontaktdaten | Tabellarische Datensätze, insbesondere Firma, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Status, Gesprächsnotizen, Wiedervorlagen und Zuordnungen | Strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format. CSV wird verwendet, soweit die entsprechende Exportfunktion technisch bereitgestellt wird; das konkrete Exportformat wird vor Durchführung eines Wechsels bestätigt. |
| Importierte Datensätze | Tabellarische bzw. strukturierte Kundendaten | Soweit verfügbar im ursprünglichen oder importkompatiblen Format; andernfalls strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format. |
| Kundeneigene Skripte, Texte und Notizen | Textbasierte Kundeninhalte | Soweit nach dem Data Act exportierbar, Bereitstellung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Das konkrete Format wird vor Durchführung des Wechsels bestätigt. |
| Kundenspezifische Einstellungen | Konfigurations- und Zuordnungsdaten | Soweit technisch und gesetzlich exportierbar, strukturierter Export; konkrete Struktur und Format werden vor Durchführung des Wechsels bestätigt. |
| Weitere exportierbare Metadaten / digitale Vermögenswerte | Abhängig von Funktion und Kundenkonto | Strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format nach aktuellem technischen Stand und gesetzlichen Vorgaben. |
Dieses Register wird aktualisiert, wenn sich Datenstrukturen, Exportformate, Schnittstellen oder Interoperabilitätsanforderungen ändern.
6. Bekannte technische Einschränkungen
- Die Übertragbarkeit beschränkt sich auf exportierbare Kundendaten und digitale Vermögenswerte; interne Anbieter- und Sicherheitsdaten sind nicht Bestandteil des Exports, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei Zielsystemen mit abweichendem Datenmodell kann eine Zuordnung oder Konvertierung einzelner Felder erforderlich sein.
- Die Verfügbarkeit einzelner Self-Service-Exportfunktionen richtet sich nach dem gebuchten Umfang und dem aktuellen technischen Stand. Gesetzlich geschuldete Export- und Wechselrechte bleiben unberührt.
- Eine vollständige Funktionsgleichheit mit einem Zielsystem kann nur insoweit unterstützt werden, wie dies nach Art des Dienstes und den gesetzlichen Vorgaben geschuldet und technisch möglich ist.
7. Schnittstellen und Interoperabilität
Zum derzeit dokumentierten Produktstand ist in den vorliegenden Unterlagen keine gesonderte öffentliche API als Standardfunktion beschrieben. Soweit der Data Act für einen konkreten Wechsel offene Schnittstellen oder weitere Interoperabilitätsmaßnahmen verlangt, stellt Toowie diese im gesetzlich erforderlichen Umfang unentgeltlich bereit. Konkret verfügbare Schnittstellen, Standards und technische Voraussetzungen werden in diesem Register ergänzt bzw. dem Kunden im Wechselprozess mitgeteilt.
8. Entgelte für den Anbieterwechsel
Toowie erhebt für einen gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterwechsel keine gesonderten Wechselentgelte. Reguläre vertragliche Leistungsentgelte bleiben bis zum rechtmäßigen Vertragsende bzw. während eines gesetzlich zulässigen Übergangszeitraums unberührt. Gesonderte Vertragsstrafen allein wegen eines Anbieterwechsels werden nicht erhoben.
9. IKT-Infrastruktur und Jurisdiktion
Nach dem derzeit in den Vertrags-, Datenschutz- und TOM-Unterlagen dokumentierten technischen Stand werden Hosting, Serverbetrieb, E-Mail-/SMTP-Infrastruktur und automatische Backups über die dogado GmbH, Deutschland, bereitgestellt. Die für diese Leistungen dokumentierte IKT-Infrastruktur unterliegt damit nach dem derzeit beschriebenen Stand der Jurisdiktion Deutschlands und dem anwendbaren Recht der Europäischen Union.
10. Maßnahmen gegen unzulässigen internationalen staatlichen Zugriff auf nicht personenbezogene Daten
Toowie setzt angemessene technische, organisatorische und vertragliche Maßnahmen ein, um unzulässigen Zugriff auf oder unzulässige Übermittlung von in der Union gehaltenen nicht personenbezogenen Daten zu verhindern. Hierzu gehören nach dem derzeit dokumentierten Sicherheitskonzept insbesondere:
- Hosting und Backup-Infrastruktur in Deutschland,
- rollen- und berechtigungsbasierte Zugriffsbeschränkungen,
- individuelle Benutzerkonten und Passwortschutz,
- verschlüsselte Übertragung über HTTPS/TLS, soweit technisch eingesetzt,
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe und Ereignisse im angemessenen Umfang,
- Beschränkung von Administrations- und Supportzugriffen auf erforderliche Fälle,
- vertragliche Vertraulichkeits- und Datenschutzbindungen eingesetzter Dienstleister sowie
- Prüfung behördlicher Zugriffs- oder Übermittlungsverlangen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
11. Löschung nach Wechsel und Datenabruf
Nach Abschluss des maßgeblichen Übergangs- und Datenabrufzeitraums werden exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, dokumentierten Weisungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung oder sonstigen zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien werden nach dem regulären Backup-Zyklus überschrieben oder gelöscht und bis dahin nicht produktiv verwendet.
12. Aktualisierung
Diese Informationen werden bei Änderungen der technischen Infrastruktur, Exportformate, Schnittstellen, Dienstleister oder gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.