AGB
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tobias Meyer, handelnd unter Toowie, Gohfelder Poststraße 3a, 32549 Bad Oeynhausen (nachfolgend „Toowie“) und dem jeweiligen Kunden.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Toowie ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Zum Leistungsangebot von Toowie können insbesondere gehören:
- IT-Beratung, Einrichtung, Betreuung, Wartung, Support, IT-Sicherheit, Datensicherung und Infrastruktur,
- Beschaffung oder Vermittlung von Hard- und Software, sofern vereinbart,
- Entwicklung und Anpassung von Websites, Automatisierungen, individuellen Programmen und Schnittstellen,
- Bereitstellung oder Lizenzierung eigener Software und digitaler Werkzeuge, insbesondere für Gesprächsführung, Akquise, Einwandbehandlung und Lead-Nachverfolgung,
- Schulungen, Einweisungen, Beratung und sonstige operative Unterstützungsleistungen.
Toowie schuldet einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Beratungs-, Support- und Dienstleistungsverträgen wird grundsätzlich die fachgerechte Leistung, nicht ein bestimmtes Geschäfts-, Vertriebs- oder Umsatzergebnis geschuldet.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots in Textform, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Leistung mit Zustimmung des Kunden zustande.
Darstellungen auf der Website beschreiben das Leistungsangebot allgemein und stellen ohne ausdrückliche Kennzeichnung kein verbindliches Vertragsangebot dar.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Toowie rechtzeitig alle Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Daten und technischen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Rechte an bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Daten, Software, Systemen und sonstigen Inhalten zu besitzen. Er stellt sicher, dass durch die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorgaben verletzt werden.
Zugangsdaten und Benutzerkonten sind vertraulich zu behandeln. Ein vermuteter Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten ist Toowie unverzüglich mitzuteilen.
5. Eigene Software und digitale Werkzeuge
Soweit Toowie eigene Software, Webanwendungen oder kundenspezifische Software bereitstellt, erhält der Kunde für die vereinbarte Vertragsdauer und den vereinbarten Nutzungsumfang ein einfaches, nicht ausschließliches und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Quellcode, Entwicklungswerkzeuge, interne Logik, Vorlagen, Bibliotheken und allgemeine Komponenten verbleiben bei Toowie, soweit im individuellen Vertrag keine abweichende Rechteübertragung vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
Eine bestimmte technische Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn ein Service-Level oder eine konkrete Verfügbarkeitszusage ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Toowie können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Toowie darf Software im zumutbaren Umfang technisch weiterentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Funktionen anpassen, sofern der vereinbarte Kernzweck nicht ohne sachlichen Grund wesentlich beeinträchtigt wird.
6. Nutzung von Akquise-, Gesprächs- und Lead-Werkzeugen
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass Telefon-, E-Mail- und sonstige Vertriebsmaßnahmen rechtlich zulässig sind. Dies umfasst insbesondere die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Datenschutzrechts sowie gegebenenfalls branchenspezifische Vorschriften.
Insbesondere darf die Software nicht dazu verwendet werden, unzulässige Telefonwerbung, Spam, Täuschungen, unerlaubte Datenverarbeitungen oder sonstige rechtswidrige Kontaktaufnahmen durchzuführen oder zu unterstützen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Toowie den Zugang nach angemessener Interessenabwägung vorübergehend sperren und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen.
Personenbezogene Daten von Leads, Ansprechpartnern oder sonstigen Dritten dürfen nur verarbeitet werden, wenn der Kunde hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besitzt und seine Informations-, Lösch-, Widerspruchs- und sonstigen datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt.
Ergänzende Informationen zu Anbieterwechsel, Datenexport und Interoperabilität nach dem Data Act finden Sie unter Data-Act-Informationen, soweit die gesetzlichen Vorschriften auf den jeweiligen Dienst anwendbar sind.
7. Drittanbieter, Hardware und Fremdsoftware
Soweit Leistungen von Drittanbietern, Herstellern, Hosting-, Cloud-, Telekommunikations- oder Softwareanbietern Bestandteil eines Projekts sind, gelten ergänzend deren technische und vertragliche Bedingungen, soweit diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
Toowie haftet nicht für Störungen, Änderungen, Sicherheitslücken oder Ausfälle von Drittanbieterdiensten, die außerhalb des eigenen Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen. Eigene Auswahl-, Integrations-, Hinweis- und Betreuungspflichten von Toowie bleiben hiervon unberührt.
Bei Hardware, Standardsoftware oder Lizenzen Dritter richten sich Gewährleistung und Nutzungsrechte zusätzlich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen und herstellerseitigen Regelungen.
8. Termine, Support und Reaktionszeiten
Supportleistungen werden innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und nach Verfügbarkeit erbracht. Verbindliche Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Muss ein fest vereinbarter Termin abgesagt werden, soll die Absage mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei einer späteren Absage oder einem vom Kunden zu vertretenden Nichterscheinen kann Toowie 30 % der für den Termin vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ausfallschaden berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Toowie bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Leistungen werden je nach Vereinbarung nach Zeitaufwand, als Festpreis, wiederkehrende Vergütung oder Lizenzentgelt abgerechnet.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erforderliche und abgestimmte Reise-, Fahrt-, Versand- oder Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden.
Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
10. Datensicherung und IT-Sicherheit
Vor Eingriffen in Systeme, Geräte, Software oder Datenbestände sorgt der Kunde für eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags von Toowie ist.
Der Kunde installiert erforderliche Sicherheitsupdates und setzt angemessene Schutzmaßnahmen um, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich von Toowie übernommen wurden. Hinweise von Toowie auf erkennbare Sicherheitsrisiken sind angemessen zu berücksichtigen.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Toowie personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Toowie behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich und verwendet sie nur zur Vertragsdurchführung, soweit keine gesetzliche Pflicht oder Berechtigung zu einer anderen Verarbeitung besteht. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung eigener Verantwortlichkeitsbereiche ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Mängel, Gewährleistung und Abnahme
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im individuellen Vertrag wirksam nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde meldet erkennbare Mängel möglichst konkret und ermöglicht Toowie eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung.
Bei werkvertraglichen Leistungen kann eine Abnahme vereinbart werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf nicht vereinbarten Änderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeigneter Fremdsoftware, fehlenden Systemvoraussetzungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Toowie beruht.
13. Haftung
Toowie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei einem vom Kunden zu vertretenden Fehlen einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist eine Ersatzpflicht für Datenverlust – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Projekt- und Einzelaufträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht trotz angemessener Abhilfefrist erheblich verletzt, der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung erheblich in Zahlungsverzug bleibt oder eine Software bzw. ein Dienst in schwerwiegender Weise rechtswidrig genutzt wird.
Mit Vertragsende enden zeitlich befristete Zugangs- und Nutzungsrechte, soweit keine dauerhafte Lizenz oder abweichende Vereinbarung besteht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte eigene Daten vor Vertragsende rechtzeitig zu sichern oder zu exportieren, soweit eine Exportmöglichkeit vereinbart oder technisch vorgesehen ist.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Toowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Toowie bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.